Die Idee *
entstand 1996 nach Einladung einer Polizei- Dienststelle, als sie die damaligen Fahrradhändler aufforderte, für alle Räder einen Fahrradpass auszustellen, denn ohne Eigentumsnachweis macht eine Diebstahlsanzeige wenig Sinn.
Denn jährlich werden allein in Deutschland ca. 330.000 Fahrräder gestohlen und nur 10 % der Fahrraddiebstähle können aufgeklärt werden und nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz der sichergestellten Fahrräder kann den Eigentümern zurückgegeben werden.
Weil die Polizei ohne eindeutige Kennzeichnung und Beschreibung der Fahrräder keine Möglichkeit hat, die rechtmäßigen Eigentümer zu ermitteln oder eine gezielte Fahrradkontrolle durchzuführen. Und dann entstand im Zeitalter von Microchips, Computer und Internet ein System, das es möglich machte, allen Beteiligten, nämlich der Fahrradindustrie, Handel und Versicherungen, Polizei und Fundämtern und nicht zuletzt dem Fahrradeigentümer einen optimalen Nutzen zu bieten.
Das Produkt
Der bikefinder® verbindet innovative Microchip-Technologie mit den Vorteilen der herkömmlichen Fahrradcodierung und gilt zurecht als das Sicherheitssystem der Zukunft im Bikebereich.
Der Erfolg
Namhafte Fahrradhersteller sind mittlerweile von der modernen Microchip – Technologie überzeugt und rüsten ihre Fahrräder bereits serienmäßig ab Werk mit unserem bikefinder® aus.
Die Akzeptanz
Auch Versicherungsunternehmen unterstützen die elektronische Fahrradcodierung.
Seit Januar 2000 hat der bikefinder® die Grenzen Deutschlands überschritten und registriert auch Fahrräder in Österreich, Schweiz, Luxemburg, Belgien, Holland und Dänemark.
Auszug aus dem Schreiben des Landeskriminalamtes Niedersachsen vom 8. Juni 1998
Unter dem Zeichen 2/204-12197-51/98
Die Länderpolizeien dürfen nicht in den freien Wettbewerb eingreifen. Es werden somit keine bestimmten Systeme und Hersteller empfohlen, sondern nur der selbsterklärende Code.
Da Sie (IDS Identsysteme „bikefinder“) den selbsterklärenden Code verwenden, sind sie ein möglicher Anbieter, der auf Anfrage von kriminalpolizeilichen Fachberatern genannt werden kann.
Auszug aus dem Schreiben des Österreichischen Bundesministeriums für Inneres Abteilung II / D / 12 – vom 01.03.2001
Unter dem Zeichen 7050/3833-II /12/01
Seitens des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung II/D/12, Kriminalpolizeiliche Beratung, wird jede private Initiative begrüßt, die hilft, Straftaten zu verhindern sowie gestohlenes Gut aufzufinden und dem rechtmäßigen Eigentümer zuzuordnen. Diese Strategie verfolgt die Kriminalpolizeiliche Beratung durch Fahrradcodieraktionen, bei denen – ähnlich dem System bikefinder * – ein Code in Fahrrädern maschinell graviert wird und Exekutivbeamte aufgefundenes Diebesgut ohne besondere Hilfsmittel den rechtmäßigen Eigentümern zuordnen können.
*Anmerkung von IDS Identsysteme, „das System bikefinder“ beinhaltet keine mechanische Gravur!
* „Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.“ Mark Twain